Newsletter 1|03.01.2022
Schreiben des Hessischen Finanzministers
keyboard_arrow_downSehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,
zunächst sende ich Ihnen meine allerbesten Wünsche für ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2022!
Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie steht unser Berufsstand vor besonderen Herausforderungen, um zu dem Erhalt der Funktions- und Versorgungsfähigkeit in Hessen einen wesentlichen Beitrag zu leisten. Wir haben hierbei stets mit Voraussicht und außerordentlichem Einsatz dafür Sorge getragen, dass es bislang zu keinen weitreichenden Versorgungsausfällen und entsprechenden Beeinträchtigungen des Gemeinwesens gekommen ist. Seit Ende 2020 gelten wir Steuerberater auch offiziell und vollkommen zurecht als Betreiber Kritischer Infrastrukturen, also als „systemrelevant“.
Mit einem Schreiben hat sich der Hessische Finanzminister nochmals im Namen der hessischen Bürgerinnen und Bürger ganz herzlich bei uns für unseren Einsatz bedankt. Darüber hinaus hat die hessische Landesregierung mitgeteilt, dass wir nach aktuell vorliegenden wissenschaftlichen Voraussagen in den nächsten Wochen einen extrem beschleunigten Infektionsverlauf erwarten müssen, bei dem ein relevanter Teil der Bevölkerung zeitgleich erkrankt. In diesem Zusammenhang besteht aus Sicht der Landesregierung zwar kein Anlass zur Panik, aber zu einer nochmals gesteigerten Aufmerksamkeit. Alle KRITIS-Betreiber werden deshalb gebeten, ihre jeweiligen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Das Schreiben füge ich Ihnen zur Kenntnis bei.
Mit besten Wünschen,
Hartmut Ruppricht
Präsident
Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020
keyboard_arrow_downDas Bundesamt für Justiz hat bekannt gegeben, dass in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs eingeleitet wird. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden. Damit wurde - wenn auch sehr kurzfristig - eine zentrale Forderung der Steuerberaterkammern erfüllt. Weitere Infos hier.