Ausbildungs-News 02| Juli 2025

Turnusmäßig hat die StBK Hessen nach der Abschlussprüfung der Steuerfachangestellten (Winter 2024/2025) eine Ausbildungsumfrage unter den Prüfungsteilnehmenden durchgeführt. Sie bekräftigt grundlegend die Ergebnisse früherer Umfragen:

Ausbildung lohnt sich – sofern die Ausbildungsqualität stimmt! 89 % der Umfrageteilnehmer/innen werden nach ihrem Abschluss im Ausbildungsberuf bleiben, davon 76 % in ihrer Ausbildungskanzlei.

Persönliche Kontakte sind weiterhin Hauptquelle für die Berufsorientierung
Eltern/Freunde sind nach wie vor mit Abstand die Hauptquelle für die Berufsorientierung der Befragten. Auf dem zweiten und dritten Platz folgen auch in dieser Umfrage das Praktikum und die Agentur für Arbeit. Aufmerksam geworden auf die Ausbildungskanzlei sind die meisten Befragten ebenfalls durch Verwandte oder Bekannte (43 Prozent). Mit 30 % sichert sich die Kanzlei-Website den zweiten Platz! Gefolgt von Stellenanzeigen auf Social Media. Offline-Angebote wie Stellenanzeigen in Printmedien, Lehrer/innen und Ausbildungsmessen landen erneut auf hinteren Plätzen. Die wichtigsten Gründe für die Wahl des Ausbildungsberufs „Steuerfachangestellte/r“ bilden die Karrierechancen (49 %) und das Interesse an den Aufgaben (39 %). Untergeordnete Gründe sind das Ansehen des Berufs und die Verdienstmöglichkeiten nach der Ausbildung. Grundsätzlich eine Ausbildung gewählt wurde mit 58 % von den Meisten aufgrund des Bezugs zur Praxis.

Fachwirtprüfung als attraktives Karriereziel
Das am häufigsten genannte Fortbildungsziel ist wie in den vorherigen Umfragen der Steuerfachwirt/die Steuerfachwirtin, gefolgt vom Beruf des Steuerberaters/der Steuerberaterin. Knapp 22 % plant ein Studium. Der Fachkräftebedarf spielt den Bewerbern/Bewerberinnen in die Hände: 65 % der Befragten haben für ihren Ausbildungsplatz maximal fünf Bewerbungen geschrieben.

Zufriedenheit mit den Ausbildungskanzleien und den Berufsschulen
65 % der Befragten würde ihre Kanzlei weiterempfehlen. Zu den wiederkehrenden Kritikpunkten gehören fehlende feste Ansprechpartner, bessere und mehr Betreuung, mehr Struktur, Abdeckung der Ausbildungsthemen und Soft Skills wie Mitarbeiterführung.

Als verbesserungswürdige Handlungsfelder in der Berufsschule wurden unter anderem genannt: bessere Administration, mehr Praxisrelevanz des Unterrichts, höhere Lehrerqualifikation und schulische Digitalisierung.

Prüfungsvorbereitung
Zur Prüfungsvorbereitung besuchten die meisten Umfrageteilnehmenden die Kurse der Steuerakademie Hessen.

Nutzung von Social Media
Mit 78 % nutzt die Mehrheit der Befragten auch in diesem Umfragedurchgang die Social Media Plattform Instagram, es folgen YouTube, TikTok und Snapchat. Die 2024 gestartete große Nachwuchskampagne „Zahlt sich Ausbildung“ der Bundessteuerberaterkammer präsentiert sich im digitalen Zuhause der Zielgruppe: Instagram, TikTok, Twitch, Spotify, YouTube, Netflix und Prime. Auf diese Aufritte verweist auch die StBK Hessen im Rahmen ihres Nachwuchsmarketings. Unterstützt wird die Kampagne durch Anzeigen und Banner sowie durch Flyer und Marketingmaterial in Schulen und auf Messen.

Unterstützungsangebote der StBK Hessen
Mit unserem Lehrgang „Ausbildung der Ausbilder/innen“ stärken wir die Kanzleien bei der Umsetzung der Ausbildungsordnung und befähigen Ausbilder/innen im Umgang mit den Auszubildenen. Das Projekt „Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Berufsschule und Praxis“ (Lernortkooperation) zielt auf den in der Umfrage genannten Wunsch der stärkeren Verzahnung der schulischen mit der betrieblichen Ausbildung ab. Darüber hinaus bietet das Ausbildungsportal „Zahlt sich Ausbildung“ mit Eignungstest zur Berufsorientierung, unser kostenloses Marketingpaket für Messen, das neu aufgelegte Praktikantenpaket und die mit dem Stellenportal der Agentur für Arbeit verknüpfte Praktikanten- und Ausbildungsplatzbörse viele zusätzliche Unterstützungsangebote.

Weitere inhaltliche Anregungen sind zu finden auf den Unterseiten „Lern- und Ausbildungstipps“ sowie „Recruiting: Ausbildungsbörse und mehr“. Für eine Ausbildungsberatung kontaktiere gerne unsere regionalen Ausbildungsberater/innen oder die Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (kurz: QuABB). 

Zur Umfrage eingeladen wurden die Teilnehmer/innen der StFA-Abschlussprüfung Winter 2024/2025. Die Umfrage wird zweimal jährlich nach der Abschlussprüfung durchgeführt. Hier die Ergebnisse der aktuellen Ausbildungsumfrage abrufen.

Keine Lust oder Möglichkeit, deine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren? Dann steige doch auf Teilzeit um. Hierbei gibt es einige Punkte zu beachten: Eine Berufsausbildung in Teilzeit muss nicht begründet werden; sie kann im Ausbildungsvertrag und auch nach Ausbildungsbeginn durch Vertragsänderung vereinbart werden. Die Kürzung kann sich auf die tägliche oder auf die wöchentliche Ausbildungszeit beziehen, darf aber nicht mehr als 50 Prozent betragen. Die Dauer der Teilzeitberufsausbildung verlängert sich entsprechend, höchstens jedoch um 1,5 Jahre. Eine bereits abgeleistete Ausbildungszeit in Vollzeit kann angerechnet werden. Eine wöchentliche Mindestausbildungszeit von 25 Stunden sollte nicht unterschritten werden.

Die Dauer der Abkürzung muss die persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen angemessen berücksichtigen. Die Berufsschule ist an eine im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit nicht gebunden. Die Einbeziehung der Berufsschulzeiten in das Modell muss deshalb zwischen dir, Betrieb und Berufsschule abgestimmt werden.

Einmal in der Woche erfolgt eine Freistellung für einen ganzen Berufsschultag, wenn dieser mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten beinhaltet. An diesem Tag musst du nicht mehr in den Betrieb zurückkehren. Er gilt als kompletter Ausbildungstag, für den die durchschnittliche tägliche Ausbildungszeit angerechnet wird. Findet ein weiterer Berufsschultag in der gleichen Woche statt, erfolgt eine Freistellung für den Berufsschulunterricht unter Anrechnung der Berufsschulunterrichtszeit inkl. Pausen auf die Ausbildungszeit im Betrieb. Hier kann nach der Berufsschule eine Rückkehr in den Betrieb erforderlich werden.

Mit den möglichen individuellen Teilzeitmodellen wird zum Ende der Ausbildungszeit nicht immer ein Prüfungstermin erreicht. Für dich besteht deshalb in einem letzten Schritt die Möglichkeit, die Verlängerung der Ausbildungsdauer bis zur nächsten möglichen Prüfung zu verlangen.

Weitere Informationen und Rechenbeispiele findest du auf unserer Unterseite Ausbildung in Teilzeit.

Jedes Jahr informiert die StBK Hessen in ihrem Ausbildungsbericht über ihre Aktivitäten und Projekte rund um die Fachkräftesicherung und präsentiert die Statistiken zu Aus- und Fortbildung. Den neuen Bericht sowie die aus den vorherigen beiden Jahren findest du auf unserer Unterseite Ausbildungs- & Jahresberichte.

  • Steuerfachangestellte/r 
    Abschlussprüfung Winter:
    Prüfungstermine (altes Recht): 25./26.11.2025
    Prüfungstermine (neues Recht): 17./18.11.2025
    (Anmeldung noch nicht möglich)
  • Fachassistent/in Lohn & Gehalt  
    Prüfungstermin: 15.10.2025 (Anmeldefrist abgelaufen)
  • Steuerfachwirt/in
    Prüfungstermine: 10.12./11.12./12.12.2025
    (Anmeldeschluss 31.08.2025; Anmeldung via OZG Antragsportal)

Der Vertrag, den deine Ausbildungskanzlei mit dir abschließt, ist ein wichtiges Dokument. (Vorsicht: Es darf nicht "Mustervertrag" drauf stehen.) Nachdem die Registrierung deines Ausbildungsvertrages im Ausbildungsregister der StBK Hessen erfolgt ist, erhalten du und dein Ausbildungsbetrieb von uns eine Bestätigung per Post. Diese Bestätigung enthält die wesentlichen Vertragsinhalte. Bitte prüfe auch du diese sorgfältig auf Richtigkeit. Um in der Zukunft eventuelle Fragen zu klären, hebe den unterschriebenen Vertrag zusammen mit der Bestätigung als Nachweis sicher auf.

Die Registrierungsbestätigung ist auch eine Voraussetzung für deine AzubiCard! Mit ihr kannst du von Vergünstigungen wie ermäßigte Eintritte in Museen und Schwimmbädern profitieren oder Rabatte bei vielen Unternehmen erhalten. Die Karte wird jährlich (ca. im November) an alle Ausbildungskanzleien der StBK verschickt. 

Änderungen zum Ausbildungsvertrag bzw. während der Ausbildung müssen der Kammer stets zügig mitgeteilt werden.  

Du hast deine Ausbildung zur/zum Steuerfachangestellten mit 87 oder mehr Punkten bestanden? Herzlichen Glückwunsch! Dann hast du die Chance auf ein Begabtenstipendium, das dich in deiner Weiterbildung unterstützt.

Details zum Stipendium wie die Voraussetzungen, wie du dich bewirbst und was gefördert wird, findest du auf unserer Unterseite Begabtenförderung.