Ausbildungs-News 01| März 2026

1. "Herr Grosche, seit dem Schuljahr 2025/2026 gilt an Ihrer Schule erstmalig Blockunterricht. Wie sind Ihre bisherigen Erfahrungen bzw. Rückmeldungen zu dem neuen Modell?"

„Der Blockunterricht findet für jedes Ausbildungsjahr immer im wöchentlichen Wechsel statt; d. h., jedes Ausbildungsjahr befindet sich für eine Woche in der Schule und zwei Wochen im Steuerbüro. Die Blockdauer wurde in Absprache mit den ausbildenden Steuerbüros festgelegt, sodass er mit deren betrieblicher Ausbildung vereinbar ist und gut angenommen wird. Auch von schulischer Seite (Auszubildende und Lehrkräfte) wird der Blockunterricht allgemein als positiv erachtet, allerdings wird die Fülle des stofflichen Inhalts, der vermittelt wird, als Herausforderung für die Azubis gesehen. Wir werden auf dem Kooperationstreffen mit den Ausbildungskanzleien und zum Abschluss der jeweiligen Blöcke eine Evaluation mit den Beteiligten durchführen."


2. "Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Vor- und Nachteile des Blockunterrichts, was kann verbessert werden?"

„Vorteile: Es ist über die „erhöhte“ wöchentliche Stundenzahl je Fach/Lernfeld besser möglich, sich vertieft mit unterrichtlichen Inhalten zu befassen und bspw. komplexere, übergreifende Lernsituationen „am Stück“ bearbeiten zu lassen. Im Sinne der neuen Ausbildungsordnung und des neuen Rahmenlehrplans bleibt auch mehr Zeit, „Softskills“ wie Kommunikations- und Teamfähigkeit etc. z. B. durch Rollenspiele und Gesprächssimulationen zu trainieren. Aus gesamtschulischer Sicht kommt es durch die Blockbeschulung zu weniger genehmigten Gestattungsanträgen, wodurch eine heimatnahe Beschulung vor Ort durch ausreichende Schülerzahlen gesichert bleibt. 

Nachteile: Das vertiefte, komplexere Arbeiten an Inhalten erfordert von den Auszubildenden einerseits eine erhöhte Konzentrationsfähigkeit, mehr Durchhaltevermögen und ggf. eine stärkere Abstraktionsfähigkeit, andererseits steigt damit auch der Bedarf an Selbstorganisation/Selbstverantwortung für das eigene Lernhandeln. Die genannten Kompetenzen sind insbesondere auch nötig, um Lerninhalte bei Fehlzeiten in der Blockwoche nachzuholen, bei der ggf. täglichen Hausaufgabenerledigung in wechselnden Lernfeldern und bei einer erhöhten Anzahl von Klausuren in der Blockzeit. Die zweiwöchige Unterbrechung der Schulzeit führt dazu, dass zuvor behandelte Unterrichtsinhalte bei den Azubis nicht mehr präsent sind; insbesondere, da sich viele Auszubildende in der blockfreien Zeit nicht mehr damit beschäftigen. Man muss als Lehrkraft verstärkt darauf achten, den Unterrichtsinhalt in „geblockten Etappen“ zu vermitteln, den „roten Faden“ zu behalten und sich nicht in „Nebensächlichkeiten“ zu verlieren. 

Folgerungen/Verbesserungen:
Es ist vorteilhaft, die Unterrichtsinhalte den Azubis digital zur Verfügung zu stellen. Fast alle unterrichtenden Lehrkräfte in unseren Steuerklassen nutzen das Schulportal des Landes Hessens mit der Lernplattform „Moodle“ und dem „digitalen Kursheft“, über die sämtlicher Unterrichtsinhalt abgebildet wird und der Unterricht digitaler organisiert werden kann. So können die Azubis die Unterrichtsinhalte auch zu Hause nacharbeiten, falls sie in der Blockwoche erkrankt sind oder für erkrankte Lehrkräfte ist sichergestellt, dass die Azubis die Unterrichtsinhalte trotzdem ggf. selbstständig erarbeiten können. Zu Beginn eines neuen Blocks sollte in irgendeiner Weise eine Wiederholung der Inhalte des vorangegangenen Blocks erfolgen (z. B. durch Übungen, Tests etc.). Lehrkräfte sollten sich bei der Hausaufgaben- und Klausurenfestlegung abstimmen, um eine Überbelastung der Azubis zu vermeiden (z. B. durch Nutzung der Kachel „Klausurenplaner“ im Schulportal)."


3. "Haben Sie Tipps für Azubis und Ausbilder/innen im Umgang mit diesem Modell?" 

„Es sollte eine gezielte, engmaschige Betreuung der Azubis während der blockfreien Zeit im Betrieb (insbesondere bei Erkrankung von Azubis in der Blockwoche) erfolgen, um z. B. Unterrichtsinhalte zu wiederholen bzw. zu üben, theoretische Inhalte mit praktischen Beispielen zu verknüpfen oder um sich auf den neuen Block vorzubereiten. Die Azubis müssen die in der Blockwoche erarbeiteten Unterrichtsinhalte auch für sich selbst noch einmal sichten, ggf. Lücken aufarbeiten und sich dann wieder auf den neuen Block vorbereiten."


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StB Philipp Michelfelder ist neuer Ausbildungsberater der StBK Hessen und unterstützt seit ein paar Monaten das bestehende Team aus Annerose Warttinger und Susann Wiffler in Wiesbaden und Umgebung.

Wenn du Fragen oder Probleme während deiner Ausbildung hast, kannst du dich an unsere ehrenamtlichen Ausbildungsberater/innen wenden. Diese sind Angehörige des steuerberatenden Berufes, erfahrene Ausbilder/innen und haben im Regelfall selbst eine Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten absolviert. Den/Die für dich regional zuständige/n Ausbildungsberater/in findest du in dieser Liste.

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Ab dem Wintersemester 2026/27 kannst du den Bachelorstudiengang Steuerrecht im Fachbereich Wiesbaden Business School an der Hochschule RheinMain besuchen. Der Studiengang, der auf sechs Semester ausgelegt ist, richtet sich an qualifizierte Hochschulzugangsberechtigte mit dem Wunsch nach enger Praxisverzahnung und einer Berufsperspektive im Bereich der Steuerberatung. Die praktische Ausbildung findet in Kooperationsunternehmen der HSRM statt. In ihrem Bachelorstudium haben die Studierenden die Wahl, sich insbesondere auch in den Bereichen International Tax oder Tax Compliance/Erbschaftssteuer zu spezialisieren. Und die Möglichkeit der Ablegung der Prüfung zur/zum StFA nach dem vierten Semester verleiht dem Studiengang einen besonderen Mehrwert!

Ausblick: Nach der erfolgreichen Kooperation mit der Hochschule RheinMain freuen wir uns auf eine weitere Kooperation: Der duale Studiengang Steuern und Rechnungswesen an der Technischen Hochschule Mittelhessen in Wetzlar (Studium plus), der ebenfalls zum Wintersemester 2026/27 starten wird.

Auf der Themenseite "Duales Studium" findest du alle Hochschulkooperationspartner und deren Angebote, Interviews, aktuelle Informationen sowie eine praktische Checkliste für Kanzleien für den Start als dualer Student im Unternehmen.

Auch dieses Jahr können sich Kanzleien für den Titel AUSGEZEICHNETER ARBEITGEBER 2026 bewerben. Die StBK Hessen zeichnet mit diesem Preis Kanzleien aus, die zeigen, wie wichtig Mitarbeiterorientierung heute ist.

Die Auszeichnung wird in drei Kategorien vergeben:

  • bis 10 Mitarbeitende
  • 11–50 Mitarbeitende
  • über 50 Mitarbeitende

Neu: Kanzleien können sich auch für den Preis in der Sonderkategorie „Ausbildungskanzlei“ bewerben, wenn sie ihren Schwerpunkt auf die Förderung des Ausbildungs- oder eines Fortbildungsberufs gelegt haben und sich hier besonders engagieren (z.B. regelmäßige Arbeitsgruppen, Feedbackrunden, Kontakt zur Berufsschule, Innovation in der Ausbildung, z.B. Lernplattformen). Teilnehmen können alle Mitglieder der StBK Hessen. Also: Sprich deinen Ausbilder an und bewerbt euch!

Die Bewerbungsfrist endet am 31.03.2026. Bewerbungen bitte an info@stbk-hessen.de.

weitere Infos auf unserer Themenseite

Die StBK Hessen hat mit dem Anbieter Berlitz Darmstadt für Azubis mit Migrationshintergrund, die Unterstützung in Deutsch benötigen, kostenlose online Deutschkurse entwickelt. Die Kurse finden zwei Mal in der Woche von 17 Uhr bis 19:15 Uhr statt und sind extra auf die Inhalte deiner Ausbildungsordnung abgestimmt. Um dich für den Kurs anzumelden, benötigt Berlitz einige Dokumente, u.a. den Ausbildungsvertrag. Die ersten drei Kurse waren rasch ausgebucht, deswegen meld dich schnell direkt bei Berlitz via Mail an darmstadt@berlitz.de.

weitere Infos und regelmäßige Updates zum Angebot 

  • Steuerfachangestellte/r 
    Zwischenprüfung: war am 10.03.2026 
    Abschlussprüfung Sommer: 21./22.04.2026 (Anmeldefrist abgelaufen)
    Abschlussprüfung Winter: 24./25.11.2026 (Anmeldung ab 13.07.2026)
     
  • Fachassistent/in Lohn & Gehalt
    14.10.2026 (Anmeldefrist 30.06.2026)

Deine Ausbildungskanzlei muss dich für die Teilnahme an deiner Zwischen- und Abschlussprüfung und an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlussprüfung unmittelbar vorangeht, freistellen (unmittelbar heißt: nicht, wenn direkt vor der Prüfung das Wochenende liegt); siehe auch § 15 Berufsbildungsgesetz.

Und: Dein Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungsdauer. Wenn du deine Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer bestehst, endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Falls du deine Abschlussprüfung nicht bestehen solltest, verlängert sich das Ausbildungsverhältnis, wenn du einen Antrag stellst, bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, maximal um ein Jahr; siehe auch § 21 Berufsbildungsgesetz.

Wenn du nach deiner Ausbildung Steuerfachwirt/in werden möchtest, kannst du von der hessischen Aufstiegsprämie profitieren: Diese Prämie dient der Fachkräftesicherung des Landes Hessen und soll Fachkräfte honorieren, die sich zu einer Aufstiegsqualifizierung entscheiden. 

Nach der offiziellen Einordnung der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt am 1. August 2025 zum Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Niveau 6 können die Absolventen nach erfolgreichem Bestehen der mündlichen Prüfung nun erstmals die Aufstiegsprämie beantragen.

Die Prämie beträgt derzeit 3.500,00 € und muss innerhalb von drei Monaten nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses beim Hessischen Industrie- und Handelskammertag (HIHK) online von den Prüflingen beantragt werden.

Weitere Informationen findest du auf dieser Website des HIHK.