Fachassistent/in Lohn & Gehalt

Mit der Fortbildungsprüfung Fachassistent/in Lohn & Gehalt können Sie nachweisen, dass Sie durch berufliche Fortbildung die zusätzlichen berufsbezogenen Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsbuchhaltung erworben haben. Die Prüfung wird von den Steuerberaterkammern als zuständige Stellen nach § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durchgeführt. Dabei richtet sich die Durchführung nach den Prüfungsvorschriften der Steuerberaterkammer. Bitte beachten Sie auch hierbei die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 Rechtsvorschrift für die Fortbildungsprüfung zum/zur „Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt“.

Die StBK Hessen nimmt die Prüfungen für Teilnehmer aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ab. 

Im schriftlichen Teil der Prüfung ist eine Klausur mit Aufgabenstellungen aus folgenden Gebieten zu fertigen, die jeweils etwa zu einem Drittel gewichtet werden:

a) Steuerrecht
b) Sozialversicherung
c) Prozesse der Entgeltabrechnung

Die Sachverhalte sind dabei praxisorientiert und anhand grundsätzlich kleinteiliger Aufgabenstellungen zu lösen.

Der Fortbildungsprüfung liegt ein einheitliches Anforderungsprofil zu Grunde.


Eine gute Vorbereitung ist alles!

Für eine erfolgreiche Teilnahme an unserer Fachassistentenprüfung Lohn und Gehalt ist eine gründliche Vorbereitung unerlässlich. Neben den hohen fachlichen Anforderungen ist die Klausurtechnik das A und O. Wir haben Ihnen einige Klausuren aus den Vorjahren auf dieser Seite zusammengestellt. Verschiedene Anbieter bieten entsprechende Vorbereitungskurse an. Auch online können Sie sich vorbereiten, beispielsweise mit dem DWS-Seminar zur Klausurtechnik


Anmeldefrist: 31.07.2024

Die Anmeldung zur Prüfung erfolgt ausschließlich über das zentrale Antragsportal der Steuerberaterkammern.

  • Vor den Prüfungsausschüssen der Steuerberaterkammer Hessen werden nur Prüfungsbewerber zugelassen, die ihren Beschäftigungsort in Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland haben.
  • Bitte beachten Sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 2 der Rechtsvorschrift zur FALG-Prüfung, insbesondere die ab dem Prüfungsdurchgang 2024 geforderte zweijährige Praxiszeit im Umfang von mindestens 16 Wochenstunden.
  • Eine Bestätigung über die Zulassung zur Prüfung und den Geldeingang erhalten Sie schriftlich. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine telefonischen Auskünfte erteilen können.
  • Die Einladungen zur schriftlichen Prüfung werden im September versandt.

Als Prüfungstermin für die schriftliche Prüfung 2024 wird bekannt gegeben:

Mittwoch, 16.10.2024

  • Die mündliche Prüfung findet im Zeitraum von Ende November bis Mitte Dezember 2024 in der Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Hessen statt. Der Termin wird Ihnen mit der Einladung zur mündlichen Prüfung mitgeteilt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hierzu keine telefonischen Auskünfte erteilen können.
  • Die Zeugnisse werden nach Abschluss der gesamten Prüfung per Post zugeschickt.

Folgende weitere Prüfungstermine sind festgelegt:

  • 15.10.2025
  • 14.10.2026
  • 13.10.2027

 


Statistiken

Statistiken zu den Prüfungsergebnissen sind in den Ausbildungsberichten zu finden.